Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbmarschall

Erbmarschall

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
erblich verliehenes Hofamt des Marschalls
-- besonders als Erzamt des Reiches
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):