Erbnutz
Erbnutz
I
Ertrag der Nachlaßgüter
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das er ... von dem erbnutz jährlich etwas ... bezahlen soll1643 RhgLBr. Art. 32
II
Erbzins
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sollen die ... keufer und ire erben von den ... vierczehen huben geben ierliche ... zu eime rechten erbenusse ye vor die hufe sechs pfennig1347 ErfurtUB. II 222 [ob hierher oder zu Erbnis?] Faksimile