Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbpachtkontrakt
Artikel davor:
Erbpächtersbrief
Erbpächterei
Erbpachtfähre
Erbpachtfracht
Erbpachtsgerechtigkeit
Erbpachtsgerichtsherr
Erbpachtgut
Erbpachtgütchen
Erbpachtsherr
erbpachtig
Erbpachtkontrakt
- aus dem mit der königl. cammer geschlossenen erbpachtcontract1710 SiebbLRKomm. 596
- der vertrag, vermöge dessen jemand das vollständige nutzungsrecht einer fremden sache gegen einen damit im verhältnis stehenden zins erblich überkommt, wird erbpachtkontrakt genannt1794 PreußALR. I 21 § 187