Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbteilvermächtnis

Erbteilvermächtnis

  • ein erbtheilvermächtniß ist dasjenige, wodurch der erblasser nur über einen bestimmten teil desjenigen vermögens, worüber ihm das gesetz zu verfügen erlaubt, verordnung macht
    BadLR. 1809 Satz 1010