Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbteilvermächtnis
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Erbteilvermächtnis
- ein erbtheilvermächtniß ist dasjenige, wodurch der erblasser nur über einen bestimmten teil desjenigen vermögens, worüber ihm das gesetz zu verfügen erlaubt, verordnung machtBadLR. 1809 Satz 1010Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte