Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbzinspächter
Artikel davor:
erbzinshaftig
Erbzinsherr
Erbzinskontrakt
Erbzinskorn
Erbzinslehen
Erbzinslehensrecht
Erbzinsmann
Erbzinsmark
Erbzinsmeier
Erbzinsnehmer
Erbzinspächter
Pächter eines Erbzinsgutes
- [das Erbzinsgut ist das Gut der Freidienstleute,] die jr.f.g. erbzinspechter und dienstleuth [genannt werden]1616 Weimann,Minist. 89