Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ergnaden
Artikel davor:
Ergebnis
Ergebung
Ergegenlegung
ergehen
Ergehrung
ergelten
Ergeltnis
Ergeltung
ergichtigen
ergleichen
ergnaden
begaben
- was ihm von rechtswegen zuständig und er von königlicher maiestät ergnadet ist1584 Schlesinger,Weist. II 303
Artikel danach:
ergötzen
Ergötzlichkeit
Ergötzung
ergreifen
Ergreifung
Ergreifungsort
ergründen
Ergründung
erguten