Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erhaltungsausgabe

Erhaltungsausgabe

  • der glaubiger ist ... ehe nit schuldig ... dasjenige sezt phand wiederzugeben ... er seie dann ... der ... darauf gewendten notwendigen erhalt- und beßerungsaußgaben ... neben der haubtschulden vergnuegt
    1599 NÖLREntw. II 10 § 28