Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erheblich
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wesentlich, hinreichend
- is seine endschüldigung erheflichvor 1531 RügenLR. Kap. 62 § 5
- erheflike notvor 1531 RügenLR. Kap. 169 § 2
- aus erheblichen ursachen1572 Sachsse,MecklUrk. 268Faksimile (ca. 140 KB)
- erhebliche und billige ursachen1583 HadelnLR.(Pufendorf) III 19
- erhöblichDOrdStat. (1606/1740) 114
- wann die entschuldigung für erheblich angenommen wird1681 CAustr. I 28Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- erhebliche einredeoJ. RevalStR. I 277Faksimile (ca. 168 KB)