Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erinnerung
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I 1
- fürdert ... an mich ... mit erinnerung ewigen ayds, ein ... instrument ... zu verfassen1430 GrW. I 474Faksimile (ca. 255 KB)
- auf geschehene erinnerung1542 Moser,KreisAbsch. I 6Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ein jeder zeug nach fleissiger erinnerung seins gethanen eidts ... gefragt werde1589 MainzUGO.(Saur) 8v
- negst vorgehender genugsamer erinnerung des eides1592 Eranien III 54
- starkhe und ernstliche erinnerungDOrdStat. (1606/1740) 129
- auf beschehene zweymalige erinnerung von seinem unfuge nicht abstehen1621 Sachsse,MecklUrk. 328Faksimile (ca. 135 KB)
I 2
- desse vorbenomden irinninghe scal de rad ton altohant1350 HildeshUB. II nr. 63
- beweisunge und dirynnerunge mit ... briefen und ingesigeln1457 Magdeburger Schöffenbrief/StArchBresl.
II
- als graf H. ain erinnerung und fürbringung vor gemeinen hoptleuten ... zue tun gemeldet und begert hät1441 FürstenbUB. VI 378Faksimile - digitalisiert im Rahmen von HathiTrust
- an willn und erinerung des gotzhaws anwelldt1543 Kaltenbaeck I nr. 20 § 9
- auf solche ... erinderung ... die malefitzpersohn ... dem landgericht uberliffern16. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 29 [oder zu erinnern (V)?]Faksimile (ca. 52 KB)
- ohne erinnerung und vorwissen des leibgedingers1679 TractIurIncorp. VIII 9Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ohne erinderung an das landgerichtoJ. ÖW. VI 97Faksimile (ca. 47 KB)
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Belehrung
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Bekanntmachung
III
- solcher erinnerung ist darumb not, daß1532 CCC. Art. 47Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit
V
- doch wollen wir durch dise gnedige erinnerung churfürsten, fürsten und stenden an jren alten ... gebreuchen nichts benommen haben1532 CCC. Vorr.Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit