Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erkenntnisschrift
Artikel davor:
Erkenner
Erkenngeld
erkenntlich
Erkenntlichkeit
Erkenntnis
Erkenntnisbrief
Erkenntnisbuch
Erkenntnisgeld
Erkenntnisgroschen
Erkenntnispfennig
Erkenntnisschrift
- recognitio, ist [in diser ordnung] auch ein erkantnusschrifft, darinn einer bekentlich ist, das er etwas schuldig seie, oder etwas entpfangen hab1536 Gobler,GerProz. I 6aVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit