Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erläuterungsschein
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erlauchtig
erlauern
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erläutern
Erläuterung
Erläuterungsbefehl
Erläuterungsmittel
Erläuterungsschein
- dessen zuo urkundt ist obbemelter gemeind T. diser erleuterungsschein ... zuegestellt worden1681 SchweizId. VIII 810Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons