Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erlaubnisbrief
Artikel davor:
Erlat
Erlattin
Erlaub
Erlaubbrief
Erlaubde
erlauben
Erlauber
Erlaubertag
erlaublich
Erlaubnis
Erlaubnisbrief
I
Waffenschein
- daß er zuvor einen erlaubnuß-briff [auf Reisen eine Büchse zu tragen] gehabt1627 BöhmLO. Q 61Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
II
"dem Gläubiger erteilte gerichtliche Bewilligung, über gepfändete Güter zu verfügen"
- es soll auch von dheinem gerichtschryber meer nit dan 4 batzen von einem erlouptnusbrief der gandt genomen werden1575 SchweizId. V 461Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III
- freyheits- und erlaubniß-brief1689 Valvasor,Krain III 2 S. 531Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Artikel danach:
Erlaubnisschein
Erlaubniszettel
Erlaubung
erlaucht
erlauchtig
erlauern
erlaufen
erlauten
erläutern