Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): eröffnen

eröffnen


I mitteilen, kundtun

I 1 allgemein
  • das fur uns kommen sind ...vnd haben vnns eroffnet, wie
    1488 SchrBodensee 9 (1878) 116
  • sol ime ein rechttag ernant und alle ordnung des zentgerichts ... heroffent werden
    1497 WürzbZ. I 1 S. 198
  • er ... begeret worvmb er von sinem rate geschickt, jme zw eroffen 
    1510 GörlitzRatsAnn. I/II 35
  • das sy dasselb [vergoldete Ware] zeichnen und einem yeden, dem sy es zu koufen geben, anzeigen und eröffnen 
    1524 FreiburgZftO. 25
  • als er vmb sein bedencken zcu eroffen angesucht
    1524 MittOsterland 6 (1863/66) 106
  • was mir in rathsgeheimbd eröffnet und wissend gemacht
    1563 Moser,KreisAbsch. I 189
-- verraten, verbreiten
  • meiner parthey heimlicheit geverlicher weis nimant eroffen 
    1503 BambLGRef. [22]
  • ichts aus dem gericht weder vor oder nach der urtail eröffnen 
    1520 BairGO. Tit. 1, 2
  • welcher ein gehaime sachen eröffnet, der soll ohne alleß mitl auß den rath gethan werden
    1547 ÖW. VI 135
  • die heimlichkeit und sekrete nicht eroffnen 
    1574 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 88
  • der richter soll ... die heimligkeit und rhadtschlege des gerichts den partheien oder anderen ... nit eroffnen 
    1578 Engelke,GogerichtDesum 72
  • welcher von den geschwornen die geheimnußen der gmein ... eröffnet und außschwäzet
    1680 ÖW. VI 170
I 2 weisen, feststellen
  • ist ein offnung, dass mann einem herrn dem thumprobst eröffnen soll diss nachgeschryben syne recht
    1403 Schauberg,Z. 2 (1847) 69
  • da alwege al ehaftnen gewonhaiten alter herkomen und recht des gotzhus J. järlich eröfnot werdent
    1420 Thurgau/GrW. V 108
  • [die gerächtikeit] eroffnen 
    1449 Einsiedeln 21
  • offnung eroffnen vnnd verlesen laussen
    1469 Sankt Gallen/GrW. I 220
  • die alten eheheftin, gůt gewonheit und dorfsgerechtikaiten ... zu eröffnen und in schrift anzuezaigen
    1484 WürtLändlRQ. I 160
  • zwing, bann, wunn und waid eroffnen 
    1497 GrW. V 220
  • freihait eröffnen und lesen lassen
    1555 NÖsterr./ÖW. VIII 46
  • das weisthumb oder [wie sie es nennen] die reformation eröffnet und verliset
    1576 WürzbZ. I 1 S. 383
  • zum ersten eröffnen wier unserm ... fürsten ... seine gericht
    16. Jh. Tirol/ÖW. III 366
I 3 im Rechtsgang

I 3 a Urteil verkünden, aussprechen
-- Schiedsspruch
  • zwischen dem handwercke der leynenweber ... und dem der becker ... einen rechtspruch inn unnserm hofe hie zu W. eröffent 
    1478 JenaUB. II 271
  • so hinfur vrtail gesprochen, vertrag gemacht und spruch eröfnet 
    1525 AmbergKzlO. 48
  • eröffnet der richter ... deshalben seinen bescheyd
    1536 Gobler,GerProz. I 3a
-- gerichtlich feststellen
  • wann er ainen umb schuld beclagen wölle, so soll er die schuld allweg vor lantgericht eróffnen laussen
    1494 FürstenbUB. VII 314
I 3 b Zeugenaussage und ähnliches
  • [soll] die parthey so die zeügen gestellt hat, begern söllicher zeügen sag zueröffnen 
    1520 BairGO. Tit. 7, 5
  • 1536 Gobler,GerProz. 2v nr. 13
  • wo das gezeugnis nicht eröffnet würde, so könnte ... der gezeugführer des nicht gebrauchen
    1541 König,Proz. 98
  • 1561 Rotschitz 51
  • wann die zeugen verhört seind, sollen jhre kundtschafft auff begere der partheyen eröffnet ... werden
    1589 MainzUGO.(Saur) 9v
  • nach angebrachten und eröffneten beweisung
    1600 RevalStR. I 272
  • befragt wurden, in was form und gestalt ihr marckt geschächen wäre, sindt selbige bey ihrem eyd zu eroffnen schuldig
    1697 GraubdnRQ. III 98
  • wann dan das gezeugknis eröffen[et]
    oJ. BrandenbSchSt. IV 102
I 3 c geltend machen
I 3 d Klage vorbringen
  • sol der cleger, vor vnd sin fürsprech die clag eroffne, jn das gericht geben vi pfennig
    1471 SGallenOffn. I 217
  • habend in clags wyß für uns braucht und ihr beschwärden in artikel gestellt und eroffnet 
    1525 SGallenOffn. I 22
  • mag der antworter begeren, dem klaͤger eine nemliche zeit anzusetzen, in der er seine klag eröffne vnd fürbringe
    1589 MainzUGO.(Saur) 4r
  • durch die sächer oder den grichtschrybern ... geklagt und eröffnet 
    BernGS. 1615 Bl. 7
I 3 e namhaft machen
  • eyn yder parth, szo er dorumb befraget, sall bey seynnen eydt seynen advocaten eroffenn vnnd zcu ernennen vorpflicht seyn
    1493 Kretschmann,LeipzOHofg. 50
I 3 f ein gerichtliches Verfahren einleiten
  • [die Wettgerichte sollen] viel weniger concursprocess eröfnen, sondern ... an das stadt-gericht ... verweisen
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 181
I 4
jemanden anzeigen
  • ob ain dieb erzogen wierdt in unserm aigen, das der gemeldet und eröffnet wierdt und das der lantrichter nach ime sendt
    1641 NÖsterr./ÖW. VIII 745
I 5 freistellen
  • [daß] da ein mitmeister durch seinen ungehorsam ... die legung des handwercks verdienet, nach vorgehender ausführung ihme der zugang wieder eröffnet [wird]
    1722 Beier,HdwLex. 177
II öffnen

II 1
  • die kasten zu eröffnen und das geld ... anzugreiffen
    1556 Moser,KreisAbsch. I 76
  • eure spinde erofnet und euch 32 goltfl. daraus gestolen
    1566 BrandenbSchSt. III 10
  • die vestung eropenen 
    1568 JbOldenb. 15 (1906) 211
  • die siegel von der verlassenschaft des abgeleibten landt-commenthurs ... abgethan und eröffnet 
    DOrdStat. (1606/1740) 126
  • niemand [soll] an der niederlage keine wahren an stück-oder tonnen-gütern ... eröffnen 
    1678 MagdebKauflBrüdersch. 9
  • nach geendigter wahl [des Rats] wird die thür eröffnet, und vom nachrichter dreihmahl, zu jedenmahl mit dreyen schlägen ans bret geschlagen, und dasselbe herunter vom rathause geworffen
    1750 RevalStR. I 248
II 2
  • [Testament versiegeln] bis der testirer mit tode abgegangen, und es gerichtlich oder sonst eröffnet wird
    1583 HadelnLR.(Pufendorf) 39
  • [soll] das testament nicht priuatim, sondern auffn rathhause offenes gerichts eröffnet und verlesen werden
    1599 LauenburgStR. 321
III anheimfallen, frei werden
  • alles ... sol dem zugehören, welchem jetz das lehen eröffnet ... ist
    1530 LibriFeud.(Weidm.) C 1
  • zukünfftiges erbfalles, der sich nicht eröffnet hat, kan sich niemandt vorzeyhen
    1561 Rotschitz 180
  • wann ... sich ... ein lehn in künfftig eröfnete und uns ... heimfallen wuͤrde
    1591 Lünig,CJFeud. II 327
  • der halbe theil dess werths der sonsten freyledig heimbgefallenen und eröffneten lehen
    1640 CAustr. I 769
  • wann ein eigenbehöriges erbe oder stette durch den tod ... eröffnet wird
    1669 Wigand,Minden II 303
  • erbschaften werden durch den natürlichen und bürgerlichen tod eröffnet 
    BadLR. 1809 Satz 718
  • 1811 Weber,Lehnr. IV 728
  • wann das feudum dem domino eröffenet wirdt
    oJ. BrandenbSchSt. IV 80
  • die unlängst eröffnete rathsstelle
    oJ. ZWortf. 10 (1908/09) 111
IV lösen, aufheben
  • sullen solch arrest und vorboth ... mit phantschafft ader redlicher burgschafft zcu eroffen gestatt werden
    1479 SchneebergBergO. 465
  • die angelegten arest wider gnedig relaxiren und eroffnen lassen
    1568 ArchRefG. 8 (1910/11) 276
  • die gerichtlicher sperr [nicht] eröffnen 
    1684 CAustr. I 4
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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