Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erschnellen

erschnellen

übertölpeln, übervorteilen
  • er si B. ... nie heller ... schuldig gewest, darumb er ine an gericht ersnellet habe
    1453 Loersch,Ingelh. 347
  • uff daß der beclagte ... an seinem rechten sich verantworten nicht ersnellet oder erlauffen werde
    oJ. SaarbrückenLR. IV 7, 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):