Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ersteigern
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steigern, erhöhen, vermehren
- den alten grund-dienst ersteigern1550 Walther,Tract. VIII Kap. 9
- den dritten theil zu hoch belegt und ersteigert [zu hoch mit Abgaben belastet]1556 Moser,KreisAbsch. I 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann einer ... das kaufgeld ersteigert1599 LauenburgStR. 327Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- uneracht des erstaigerten werts1599 NÖLREntw. II 8 § 6
- ersteigertes stambgeldt1638 Freudenstein,WaldSchaumburg 103Faksimile - in Google Books
- schall ock mit mehren meistern ... datt ampt [der Böttcher] nicht ersteigert noch vorhoget werdenoJ. Schiller-Lübben I 731Faksimile (ca. 254 KB)
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