Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erstgehör

Erstgehör

  • dasz gemelte herren in allen sachen undt misselen zwischendt ihren eygenen leuthen ... das erstgehör haben
    1585 LuxembW. 34
  • geburtt einem grafen zu W. uber alle seine lehnleuth ... das erstgehör 
    1631 LuxembW. 743