Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erstgeliehen
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- soll er ... seinen judischen eyde schweren das die summ ... die er auff jne eruolt habe eytel rechts erstgelihens hawptgut vnd kein wucher ... seyNürnbRef.(1479/84) XXII 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
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