Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erstrigen
Artikel davor:
Erstlingsbrot
Erstmarkt
erstören
Erstörung
erstoßen
erstrafen
erstrecken
Erstreckung
Erstreckungsbrief
erstreichen
erstrigen
trachten
- wer dem andern nach seinem lehen oder gut zu erstrigen understeht, soll gerügt und an zehn gulden gebüsst werden1588 Niederrad 216
Artikel danach:
Erstschlagende
Erstsitzende
Erststerbende
Erststöcker
erstverstorben
erstwerb
Ersuch
ersuchen
Ersucher