Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erwartung
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I
Anwartschaft, Anspruch
- mit derejenigen, daran wir (von) unsern vorfarn her die gesampte hand und rechte natürliche erwartung haben, begnaden1547 Druffel-Brandi I 33Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann ... künfftig ein solch ... ambt an uns ... heimfallen wird, dass alssdann obbemelter ... die erste erwartung daran haben (soll)1606 MagdebGBl. 48 (1913) 291
II
- erwartung des rechtensTirolLO. 1573 VIII 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
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