Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ewig
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everesit
ewen
ewig
, ewiglichIII unwiderruflich
- 1 dauernd
- 2 von dem Vieh, das von dem Hofherrn beständig erhalten, dh. nach dem Tode alsbald wieder durch ein gleiches Stück ersetzt wird
- 3 Berechtigung
- -- ewige Einwohner (in Bern): Bürgerklasse, die zwischen den eigentlichen Bürgern und den Insassen steht, die alle bürgerlichen Freiheiten und Rechte, ausgenommen die des Weingewerbes genossen, aber nicht regimentsfähig waren. Sie sind Nachkommen von Fremden oder Ausbürgern, die ihr Bürgerrecht verloren
- 4 Abgaben, die dauernd sind, Zinsen von aufliegendem Kapital, das unablöslich ist oder vom Darleiher nie aufgekündet werden kann
VII ständig, dauernd
VIII unbeschränkte Ausdehnung in die Länge oder Tiefe im Bergwerk
IX in Bezug auf Jüngstes Gericht