ewig, ewiglich

I
I 1 allgemein
I 2 bei Strafen
I 3 alle Generationen
I 4
II
II 1 bei Satzungen, Verträgen
II 2
II 3
III unwiderruflich
III 1 Kauf
III 1 – Einlösung
III 2
III 3 Schenkung
III 4 Lehen
IV
IV 1 dauernd
IV 2 von dem Vieh, das von dem Hofherrn beständig erhalten, dh. nach dem Tode alsbald wieder durch ein gleiches Stück ersetzt wird
IV 3 Berechtigung
IV 3 – ewige Einwohner (in Bern): Bürgerklasse, die zwischen den eigentlichen Bürgern und den Insassen steht, die alle bürgerlichen Freiheiten und Rechte, ausgenommen die des Weingewerbes genossen, aber nicht regimentsfähig waren. Sie sind Nachkommen von Fremden oder Ausbürgern, die ihr Bürgerrecht verloren
IV 4 Abgaben, die dauernd sind, Zinsen von aufliegendem Kapital, das unablöslich ist oder vom Darleiher nie aufgekündet werden kann
V Gegensatz zu jährig
VI
VII ständig, dauernd
VIII unbeschränkte Ausdehnung in die Länge oder Tiefe im Bergwerk
IX in Bezug auf Jüngstes Gericht