Exekutionschein
Exekutionschein
-
sollen alle anbringen, in dem gewoͤhnlichen triduo, dem pedellen, und zwar, was vor die stadt hinaus zu exequiren kommt, vormittag zugestellt, und nachgehends die executions-scheine, so unverweilt auszuschreiben seynd, wiederum abgeholet werden1724 WienUnivGO. § 7