Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fährer
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Fahrendeleutekönig
fahrenlassen
fahrenmachen
Fahrenschaft
Fahrenszeit
Fährer
Fährmann
vgl.
1Fähre (I)
- daß ... die nachbarn mit ihrem besten gewehr den fahrern die gewald helfen steurenoJ. GrW. V 337Faksimile (ca. 296 KB)
- der fehrer zu K.oJ. MittSchlesVk. 28 (1927) 233
- Schmeller2 I 742
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