Fährgeld
Fährgeld
Gebühr für Überfahrt auf der Fähre
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haben wir sie befreyet vnd begnadet, das sie vom zolle ader fehergelde vff der feher zu T. nicht fürder sollen besweret werden1465 CDBrandenb. I 16 S. 93
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hat niemand der zahlung solchen fehr-geldes sich zu entziehen, auch nicht unserer ... bediente1697 CCPrut. III 334 Faksimile
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hielt der schiffmann stille, hieß uns faͤhr-geld suchen und aussteigen1697 Reuter,Schelmuffsky 37
- 1738 Hayme 150 Faksimile
- 1794 PreußALR. II 7 § 420
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den ehrsamen fähren zu ärndtszeit eine gute garb korns geben, für sein fahrgeld ein ganz jahr damit zu bezahlenoJ. GrW. V 337 Faksimile
- oJ. ZMährSchles. 10 (1906) 195
- Gutzeit,Livl. I 269 Faksimile
- MnlWB. VIII 1163
- MnlWB. VIII 1346