Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fährkorn
Artikel davor:
Fahrhaus
Fahrheller
Fahrherr
Fährherr
Fährherrschaft
Fährhof
fahrig
fähring
Fahringsgut
Fährkammer
"von der Ortsbevölkerung an den Fergen in Geld (ursprünglich in Dinkel) entrichtete fixe Jahresabgabe, gegen welche derselbe verpflichtet war, sie unentgeltlich über den Rhein zu führen"Artikel danach:
Fahrlaß
fahrlässig
Fahrlässigkeit
Fahrlehen
Fährlehen
1fährlich
2fährlich
Fährlichkeit
Fährlohn