Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrbüchse

Fahrbüchse

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  • die ... schlüssel zur ... fahr-büchsen ... abgefordert, dieselbe eröffnet, die proben heraus genomen
    1696 Faber,Staatskanzlei I 372
  • "Zu diesem Zweck [Prüfung der Richtigkeit des Geldes] gab es bei den einzelnen Münzstädten sogenannte fahrbüchsen, in welchen für künftige Proben von jedem Münzguß eine Anzahl Münzen hinterlegt wurden"
    oJ. ZRG.2 Germ. 49 (1929) 630
  • Zedler XI 98