Fahrgeding
Fahrgeding
Bezeichnung des Odenkirchener Vogtdings
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vargeding1546 RhW. II 1 S. 301 Faksimile
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wroegen sie vogtleuthe sambtlich, daß jedes jairs sie manner jeder einer drey albus vnd ein heller vnd die Dahlener weiber jede ein heller auff dieß fahrgeding zubrengen vnd zu handen des vogten zu liferen schuldig sein16. Jh. Odenkirchen/NrhArch. 6 (1868) 472 Faksimile