Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahringsgut

Fahringsgut

wie Fahrhabe 
  • unterm namen fahrings- oder beweglichen guts wollen wir bei vorkommenden erbfällen ... verstanden haben allen hausrath ... ferner baares geld usw. 
    oJ. BlankenheimLR. Tit. 9 § 1