Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahringsgut
Artikel davor:
Fahrhabe
Fahrhafer
Fahrhaus
Fahrheller
Fahrherr
Fährherr
Fährherrschaft
Fährhof
fahrig
fähring
Fahringsgut
wie Fahrhabe
- unterm namen fahrings- oder beweglichen guts wollen wir bei vorkommenden erbfällen ... verstanden haben allen hausrath ... ferner baares geld usw.oJ. BlankenheimLR. Tit. 9 § 1
Artikel danach:
Fährkammer
Fährkorn
Fahrlaß
fahrlässig
Fahrlässigkeit
Fahrlehen
Fährlehen
1fährlich
2fährlich