Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrschultheiß

Fahrschultheiß

Vorstand der Fährleute
  • haben also erstlich ahn platz deß letzte gewesenen fahrschultheiß J.K. durch sämtliche beerbten zum neuen fahrschultheß erwählt den ehrsamen J.H.H.
    1733 Dollendorf/Sandkaulen,Fährg. 25