Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrtstecken

Fahrtstecken

  • wenn man hat peschaut die panzein und die hiert und fertstecken [Richtungszeichen], darnach sol man gen in die heuser und sol schauen die effen
    1480 NÖsterr./ÖW. VII 92
unter Ausschluss der Schreibform(en):