Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Faktorei

Faktorei

Handelsniederlage
  • die mäckler sollen vor sich keinen kaufhandel ... ingleichen keine factorey ... haben oder thun
    1642 Beukemann,HambMäklerR. 545
  • demnach alle factoreien denen bürgern allein ... zugeleget worden
    1679 RevalStR. I 382
  • es sol kein hänsischer mit denjenigen, welche nicht hänsisch seyn, er sey gleich wer er wolle, gesellschaft oder factoreyen anstellen
    oJ. Lübeck/VjschrSozWG. 8 (1910) 136
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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