Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Faktorgeld

Faktorgeld

Geld an den Faktor (Geschützgießer? Händler?)
  • der drey stuͤck geschuͤtzes halber in H. soll H.H. vormuͤge des registers ausserhalb des factorgeldes aus den gemeinen ditmarschen gefellen die bezalunge vorreicht werden
    1562 DithmUB. 277