Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fallen
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Fall
fallbar
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Fällbaum
Fallbrief
Fallbrücke
Falldienst
Falle
I wörtlich
II übertragen
- 1 anfallen, einfallen
- 2 bei Kauf
- 3 fällig werden, sein
- 4 verfallen, schuldig sein
- 5 in Acht, Bann und ähnliches geraten
- 6 im Erbweg zukommen, heimfallen
- -- angehören
- 7 sich entscheiden bei Abstimmung
- 8 in die Rede fallen
- 9 in der Gaunersprache: eingestehen, verspielen, verhaftet werden
- 10
III mit Sterbefall belasten
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Faller
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Fallgeld
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