Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fallit/fallit

Fallit

Bankrott
  • welche fallit machen, wollen gehalten seyn, ihren gläubigern eine zuverlässige nachricht von ihrem zustande ... zuzustellen
    1742 Siegel,CJCamb. I 463
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fallit

  • sollen fallite handlungen, sobald die zahlungsunvermoͤgenheit erklaͤret ist, in gerichtliche sperre genommen ... werden
    1743 ÖstVerordn. I 11
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