Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Familienwappen

Familienwappen

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  • bei dem fideicommiss silber ist ohnedem die daraufstehung der familienwappen gebräuchig
    1751 Hüttner,TacHyp. 361
  • niemand darf sich eines adlichen familienwappens bedienen
    1794 PreußALR. II 9 § 16
unter Ausschluss der Schreibform(en):