Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Faulenzer

Faulenzer

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  • ist die von einer begangenen that berüchtigte persohn nur ein landlaufer, faulentzer oder ... dergleichen persohn
    1707 SudetenHGO. Art. 3 § 9
  • khein verschwender oder faullentzer 
    oJ. Fischer,Erbf. II 327
unter Ausschluss der Schreibform(en):