Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fegebeutel

Fegebeutel

  • "ein beyname der wirthshäuser, wo man übersetzt wird. et is hier im fegebüel. man sagt auch schnüttebüel in eben dem verstande, von beutel und schneiden, so wie das erste von beutel fegen herkommt"
    1756 Strodtmann 53