Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): feilen

feilen

handeln
-- zum Verkauf anbieten
-- Pfand zur Einlösung anbieten
  • hat der gelter drei tage gefailt, das pfant ze lesen, ain gerichtsman vor dem andern
    16. Jh. Tirol/ÖW. II 248
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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