Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feldächter

Feldgeschworene, "die unter dem Vorsitz des Schultheißen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten in Dorf und Feld den Augenschein zu nehmen und zu sprechen hatten", oder sie hatten "die Aufsicht über den ordnungsmäßigen Anbau der Güter. Zuweilen waren sie Feuerbeseher, sowie Wasser- oder Wässermeister" Knapp, BeitrRWG. 176