Fensterbier
Fensterbier
fensterbeer
Festlichkeit, wozu der Bauherr einlädt
Festlichkeit, wozu der Bauherr einlädt
vgl.
Fensterzehrung
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fensterbörigeJournDeutschl. 5, 1 (1788) 467 Faksimile
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alle andere gästereien als fenster-, may- und pfingstbier ... sind ... verboten1799 Klöntrup,Osnabr. II³
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ein schmaus, der denenjenigen gegeben wird, die einem neue fenster schenkenoJ. Strodtmann 54 Faksimile
- SchleswHWB. II 105 Faksimile