Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fenstergeld

Fenstergeld

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I Abgabe von Verkaufsläden
II Beitrag zur Schulerhaltung
  • to aller hilghen dage twe penninghe to vinster gelde 
    1456 Nyström,Schul. 160
  • zu keiner zeit mit öfen- oder fenster-geld beschweren
    16. Jh. Nyström,Schul. 161
III Beitrag zu einer Zunftfensterstiftung
IV Kosten der Fenster beim Hausbau
  • wann auch wegen der fensterverehrung große unordnung eingerissen, als thut e.e. raht dem ambte der glaser ernstlich befehlen, daß sich keiner ... unterstehen solle, die fenster auf zettel zu verdingen oder das fenstergeld von andern zu fordern
    1671 LübKleiderO. 21
unter Ausschluss der Schreibform(en):