Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuergrafenstrafe

Feuergrafenstrafe

  • aufsehen haben auf die handwerker ..., dass sie an den fest-, sonn- und aposteltagen von ihrer arbeit ruhen und stille halten bey gewöhnlicher feuergräfenstrafe 
    1599 LauenburgStR. 304