Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuerhafer
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Feuergilde
Feuerglocke
Feuerglockenzeit
Feuergraf
Feuergrafenstrafe
Feuergulden
Feuerhafer
Haferabgabe von jedem Haushalt
- H.M. 2 morgen nach der zelg und jerlich 4 viertel habern ze fürhabern14. Jh. WürtUrb. 291
- von ainem iedenn rouch ... gefelt der herrschaft ... jars ain viertel habern, genannt feurhabern1553 HStArchStuttgart
- rauch- oder feuerhaberoJ. Knapp,BeitrRWG. 123 Note