Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuerzeichen

Feuerzeichen

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  • auch so fort im schlosse mit der glocken und auf der hauptwache mit der trommel das feuerzeichen geben lassen
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 35
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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