Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Flachsbitte

Flachsbitte

  • zur schuldigen und vom pfarrer urgirten flachsbitte, haben sich zwar die eingepfarten verstanden, iedoch dass ein bauer nicht mehr als 1 kaute flachs zu reichen verbunden
    oJ. MittChemnitz 7 (1891) 91