Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fleischaufschlagsobereinnehmeramt

Fleischaufschlagsobereinnehmeramt

für den Fleischaufschlag und dessen Einziehung zuständige höhere Behörde
  • [obereinnehmer sollen,] da im fall sich einige unrichtige und morose zahler oder verschwaͤrtzer finden, [diese] ... vor unser lintzerisches fleisch-auffschlags-obereinnehmer-ambt ... unweigerlich stellen
    1699 CAustr. I 105