Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Flitter

Flitter

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Scheidemünze
  • von jeder metzen einen flittern geben
    1597 PeineStat. 262
  • daß man das quart bier um 5 flittern geben sollte
    17. Jh. Prenzlau/DRWArch.
unter Ausschluss der Schreibform(en):