Flochländerei
[Ergänzung zur Druckversion]

im Herzogtum Kleve: einzelnes Landstück, das nicht zu einer Hofstelle gehört und deshalb nicht steuerpflichtig ist
  • ausmittlung der in fruͤhern zeiten schatzpflichtig gewesenen, jetzt aber nicht mehr contribuirenden grundstuͤcke, ins besondere der sogenannten flochlaͤndereien
    1685 Scotti,Cleve I 586
  • dahingegen sie menßelische und andere ertzstifftische eingeseßene wegen ihrer im Clevischen habender eintzel- oder floch landereyen die in selbigen landt außschlagende real- und personal-lasten ohne unterscheid zwäncklich abtragen müßen
    1695 NrhAnn. 39 (1883) 112
  • da bei der befohlenen aufnahme und taxation der sogenannten Burgmanns floch-laͤndereien und andern eximirten guͤtern, wovon ein sicherer beitrag geleistet werden soll, viele nicht angezeigt worden
    1704 Scotti,Cleve II 734