Flochländerei
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Flochländerei
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zu
flocken
im Herzogtum Kleve: einzelnes Landstück, das nicht zu einer Hofstelle gehört und deshalb nicht steuerpflichtig ist
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ausmittlung der in fruͤhern zeiten schatzpflichtig gewesenen, jetzt aber nicht mehr contribuirenden grundstuͤcke, ins besondere der sogenannten flochlaͤndereien1685 Scotti,Cleve I 586
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dahingegen sie menßelische und andere ertzstifftische eingeseßene wegen ihrer im Clevischen habender eintzel- oder floch landereyen die in selbigen landt außschlagende real- und personal-lasten ohne unterscheid zwäncklich abtragen müßen1695 NrhAnn. 39 (1883) 112
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da bei der befohlenen aufnahme und taxation der sogenannten Burgmanns floch-laͤndereien und andern eximirten guͤtern, wovon ein sicherer beitrag geleistet werden soll, viele nicht angezeigt worden1704 Scotti,Cleve II 734