Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fördernisgeld

Fördernisgeld

bergmännisch: Abgabe für Erzförderung
  • nachdem etliche gewerken das furdernußgelt in die perglosung, so sy von den lehenhawern aufheben, nemen
    1556 SchwazErf. XI § 10
unter Ausschluss der Schreibform(en):