Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Foremeisterei

Foremeisterei

  • da wir wiedrum dasz recht der fohr haben können geniessen, und ein fohrmeister haben können vorstellen ... hat der damalige ambtszmeister ... selbige fohrmeisterey versehen
    1795 PublLux. 14 (1858) 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):